Sprachmodelle, Chatbots, automatische Übersetzungen: KI ist in Unternehmen und Behörden längst Alltag. Mit dem EU AI Act hat die EU den rechtlichen Rahmen geschaffen – und die Umsetzungspflichten werden schrittweise schärfer. Seit Februar 2025 gilt die Pflicht zur Vermittlung von KI-Kompetenz für alle Mitarbeitenden, die KI-Systeme einsetzen. Weitere zentrale Anforderungen greifen ab August 2026.
Bestehende Strukturen für die KI-Compliance nutzen
Wir empfehlen unseren Mandanten, die Umsetzung des AI Act nicht von Grund auf neu zu beginnen, sondern auf der vorhandenen Datenschutzdokumentation aufzubauen. Da KI-Systeme in aller Regel personenbezogene Daten verarbeiten, sind viele bereits im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (VVT) erfasst. Dieses lässt sich gezielt um KI-relevante Informationen erweitern.
Was in die Dokumentation gehört
Für eine vollständige KI-Compliance nach AI Act empfehlen wir folgende Ergänzungen in Ihrer bestehenden Datenschutzdokumentation:
- KI-Inventar mit Rollen- und Berechtigungskonzept
- Risikoklassifizierung nach AI Act
- Schulungsnachweise zur KI-Kompetenz der Mitarbeitenden
- Transparenz- und Kennzeichnungspflichten
- Dokumentation von Human-in-the-Loop-Anforderungen
Dieser Ansatz funktioniert gut für KI-Systeme mit minimalem oder begrenztem Risiko – und das sind nach unserer Erfahrung die meisten Standardtools, die heute im Einsatz sind. Für Hochrisiko-KI-Systeme ist eine gesonderte, umfangreichere Dokumentation erforderlich.
Jetzt handeln – Fristen beachten
Die nächste große Umsetzungswelle des AI Act greift bereits im August 2026. Warten zahlt sich nicht aus. Wir unterstützen Sie bei der Bestandsaufnahme, Risikoklassifizierung und der Integration in Ihre bestehenden Compliance-Strukturen – als externe Datenschutzbeauftragte mit KI-Kompetenz aus der täglichen Praxis.
Nehmen Sie jetzt Kontakt auf – wir begleiten Sie durch die Anforderungen des AI Act, effizient und ohne Doppelarbeit.